Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert Handwerksbetrieben die Rekrutierung aus Drittstaaten. Mit der Ausländerbehörde gelingt der Prozess effizient.
Der Fachkräftemangel im Handwerk ist eine der größten Herausforderungen für Unternehmen in Deutschland. Viele Betriebe finden nicht genügend qualifizierte Arbeitskräfte, um ihre Aufträge zu bewältigen. Doch es gibt eine Lösung: das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht es Handwerksbetrieben, gezielt ausländische Fachkräfte aus Drittländern zu rekrutieren. Mit der richtigen Strategie und in Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde können Betriebe neue Talente gewinnen und langfristig an sich binden. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wie läuft der Prozess ab? Und welche Unterstützung gibt es für Unternehmen?
👉 Mehr über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erfahren
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) wurde eingeführt, um qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten gezielt nach Deutschland zu holen. Es erleichtert Unternehmen die Anwerbung von Handwerkern, Technikern und anderen Fachkräften aus dem Ausland.
✅ Schnellere Verfahren für Visum und Aufenthaltsgenehmigung
✅ Keine Vorrangprüfung mehr (Prüfung, ob eine inländische Fachkraft verfügbar ist, entfällt)
✅ Einfachere Anerkennung von Qualifikationen
✅ Möglichkeit für Betriebe, direkt mit der Ausländerbehörde und der Bundesagentur für Arbeit zusammenzuarbeiten
👉 Offizielle Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bevor der Prozess bei der Ausländerbehörde beginnt, müssen Betriebe geeignete Bewerber aus dem Ausland finden. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:
🔹 Internationale Jobportale nutzen (z. B. EURES)
🔹 Kooperationen mit ausländischen Berufsschulen und Universitäten
🔹 Fachkräfte über Vermittlungsagenturen oder Rekrutierungsplattformen finden
👉 Tipp: Die Plattform Make it in Germany bietet offizielle Informationen und Vermittlungsangebote für ausländische Fachkräfte.
Sobald eine geeignete Fachkraft gefunden wurde, muss ein Visum für die Erwerbstätigkeit beantragt werden. Die wichtigsten Unterlagen dafür:
✅ Arbeitsvertrag mit dem deutschen Handwerksbetrieb
✅ Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation (über die IHK FOSA oder die Handwerkskammer)
✅ Nachweis über Sprachkenntnisse (mindestens A2/B1 in den meisten Fällen)
✅ Krankenversicherung und Wohnsitznachweis in Deutschland
Die Ausländerbehörde prüft den Antrag gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, die sicherstellt, dass die Fachkraft die erforderlichen Qualifikationen mitbringt.
👉 Wichtige Anlaufstelle: Informationen der Bundesagentur für Arbeit
Nach der erfolgreichen Einreise müssen Unternehmen die Integration der neuen Fachkraft aktiv fördern. Dazu gehören:
✅ Unterstützung bei der Wohnungssuche
✅ Einführung in den Betrieb und Sprachförderung
✅ Anerkennungskurse für die ausländische Berufsqualifikation
Viele Bundesländer bieten Integrationsprogramme für Handwerksbetriebe an. Eine gute Übersicht gibt es bei der Handwerkskammer oder dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).
👉 Mehr zur Integration ausländischer Fachkräfte: ZDH-Übersicht
Obwohl das Fachkräfteeinwanderungsgesetz viele Vorteile bietet, gibt es auch Herausforderungen, auf die Betriebe sich vorbereiten sollten:
🔸 Dauer der Verfahren: Die Bearbeitungszeit für Visumsanträge kann zwischen 6-12 Wochen dauern.
🔸 Sprachbarrieren: Fachkräfte aus Drittstaaten benötigen oft berufsspezifische Sprachkurse.
🔸 Anerkennung von Abschlüssen: Nicht jede Qualifikation wird in Deutschland automatisch anerkannt – hier helfen Anerkennungsstellen der Handwerkskammern.
🔸 Bürokratische Prozesse: Der Umgang mit der Ausländerbehörde erfordert Geduld und eine genaue Vorbereitung aller Unterlagen.
👉 Hier findest du eine Checkliste für die Rekrutierung ausländischer Fachkräfte: Bundesagentur für Arbeit
Der Staat bietet finanzielle Unterstützung für Betriebe, die internationale Fachkräfte einstellen. Förderprogramme gibt es z. B. für:
🔹 Anerkennungsverfahren und Sprachkurse
🔹 Beratung und Begleitung durch Willkommenszentren
🔹 Eingliederungszuschüsse für Unternehmen
👉 Mehr zu Förderungen erfahren: Förderdatenbank des Bundes
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist eine große Chance für Handwerksbetriebe, dem Fachkräftemangel aktiv entgegenzuwirken. Mit einer strukturierten Vorgehensweise, enger Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde und gezielter Integration kann die Rekrutierung ausländischer Fachkräfte langfristig den Erfolg eines Unternehmens sichern.
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👉 Offizielle Informationen auf Make it in Germany
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